Warum Flüchtlinge?

Politik & Gesellschaft
Die Meinungen darüber, wie Flüchtlingspolitik aktuell gestaltet werden sollte, gehen weit auseinander, auch innerhalb der christlichen Kirchen. Der gemeinsame Brief der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der katholischen Bischöfe zum geplanten „Zustrombegrenzungsgesetz“ hat hohe Wellen geschlagen. Elisabeth Hartlieb erläutert, warum sich die Kirche für eine humane Flüchtlingspolitik einsetzt.
Die beiden großen christlichen Kirchen haben nur ihre Arbeit gemacht: Sie bringen sich im Vorfeld einer Gesetzesinitiative mit ihrer Expertise beratend ein und geben eine rechtliche Einschätzung des Vorhabens ab: Ist es auf der Basis unseres Grundgesetzes und anderer rechtsstaatlicher Normen und aus der Sicht der christlicher Ethik ein gutes und förderliches Gesetzesvorhaben? Oder gibt es Bedenken, die die Abgeordneten des Bundestages hören sollten, bevor sie ihre Entscheidung treffen? Es ist eine Art und Weise, die Verantwortung wahrzunehmen für unsere Gesellschaft und für die Werte, denen sich einzelne Christ*innen wie die Kirchen aus dem Glauben heraus verpflichtet sehen. Die Beweggründe dafür liegen in Kernüberzeugungen des christlichen Glaubens.
Biblische Grundlage
Warum treten viele Christ*innen, warum tritt die evangelische Kirche so deutlich für eine humane Flüchtlingspolitik ein und riskiert dabei auch Kritik? Dazu einige Gedanken.
In der ersten Schöpfungserzählung am Anfang der Bibel steht: „Gott schuf den Menschen nach seinem Bild. Als Gottes Ebenbild schuf er ihn.“ (1. Mose 1,27). Dem Verständnis der EKD nach heißt das: „Als Christen und Christinnen glauben wir, dass alle Menschen als Gottes Ebenbild geschaffen sind. In ihrer Verschiedenheit sind alle Menschen gleich wertvoll. Herkunft, Religion, Aussehen, sexuelle Identität oder aufenthaltsrechtlicher Status ändern daran nichts. Diese Überzeugung gehört zum Fundament des christlichen Glaubens.“ (Zehn Überzeugungen Flucht und Integration – EKD)
Diese fundamentale christliche Überzeugung von der Menschenwürde, die auch Artikel 1 Grundgesetzes schützt, hat in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen eine nicht-religiöse und rechtliche Form gefunden.
Weltweit Menschen sind auf der Flucht vor Krieg und Bürgerkrieg oder weil sie an Leib und Leben gefährdet sind. Die evangelische und die katholische Kirche treten gemeinsam für einen humanen und fairen Flüchtlingsschutz ein: „Weil die Würde von Menschen unverhandelbar ist, muss das individuelle Recht auf internationalen Schutz garantiert sein und der Zugang zu einem fairen Asylverfahren gewährt werden.“ (Zehn Überzeugungen Flucht und Integration – EKD).
Flucht in der Bibel
In vielen biblischen Texten sind Erfahrungen von Flucht und Migration gegenwärtig – die Bibel erzählt Fluchtgeschichten. Weil das Volk Israel die Flucht aus der Sklaverei in Ägypten als Befreiung durch Gott erlebt hat, gehört die Verpflichtung, Geflüchtete aufzunehmen und gerecht zu behandeln zu den Geboten Israels. Der Schutz der Fremden und Ausländer wurde in den Gesetzestexten des Volkes Israel ausdrücklich festgelegt: „Wenn ihr in eurem Land seid und ein Fremder bei euch lebt, sollt ihr ihn nicht unterdrücken. Wie einen Einheimischen sollt ihr den Fremden ansehen, der bei euch lebt. Du sollst ihn lieben wie dich selbst. (3. Mose 19,33-34)“.
Die Erinnerung an dieses Gebot wurde von den Propheten wachgehalten. So mahnt der Prophet Jeremia: „Sorgt für Recht und Gerechtigkeit und rettet den Bedrückten vor seinem Peiniger! Unterdrückt nicht die Fremden, Waisen und Witwen und tut niemandem Gewalt an!“ (Jeremia 22,3).
Für uns Christen und Christinnen gehört die Erzählung davon, dass Maria und Josef ihr Kind vor Herodes durch die Flucht nach Ägypten in Sicherheit bringen zur Weihnachtsgeschichte. Zur Familiengeschichte Jesu gehört nach der Erzählung des Matthäusevangeliums (Matthäus 2,13-15) auch die Erfahrung, ein Flüchtling und Schutzsuchender gewesen zu sein.
Von Jesus ist der Satz überliefert: „Ich war fremd und ihr habt mich aufgenommen“ (Matthäus 25,37). Er aktualisiert für uns Christinnen und Christen das Gebot der Fremdenliebe aus der Hebräischen Bibel. Es schließt ausdrücklich die Menschen ein, die nicht zur eigenen Gruppe gehören. Deshalb können wir von einem christlichen Gebot der Fremdenliebe sprechen. Zwischen Einheimischen und Fremden macht das Gebot der Nächstenliebe keinen Unterschied.
Humane Flüchtlingspolitik
Die große Mehrzahl der Menschen, die in Europa und bei uns in Deutschland Zuflucht suchen, haben Anspruch auf Schutz und werden dauerhaft bleiben. Kriege und Bürgerkriege ziehen sich oft viele Jahre oder sogar Jahrzehnte hin. Kirche und Diakonie setzen sich dafür ein, dass die Bedürfnisse von denen, die kommen, und die Interessen von denen, die aufnehmen, zusammengebracht werden. Teilhabe, nicht Ausgrenzung ist der Weg für ein gedeihliches Zusammenleben. Dafür brauchen wir die Förderung von sozialer Infrastruktur, von der alle bei uns hier profitieren, die Einheimischen und die Geflüchteten und Zugewanderten. Wir brauchen Schulen, Krankenhäuser, Wohnungen, Arbeitsmöglichkeiten.
Wo die Kirche für geflüchtete Menschen und für eine humane Flüchtlingspolitik eintritt, übt sie Nächstenliebe und Solidarität im Sinne der biblischen Botschaft und nimmt ihre Verantwortung wahr, sich für eine gerechte Gesellschaft und die Achtung der Menschenrechte zu engagieren.
(19.02.2025)

